Wussten Sie, dass eine fehlende Gefährdungsbeurteilung oder ein falsch platzierter Sensor bei der nächsten Betriebsprüfung empfindliche Konsequenzen für Ihren Schankbetrieb haben kann? Viele Gastronomen empfinden die CO2 Warner Gastronomie Vorschrift zunächst als bürokratische Hürde, doch hinter den Paragrafen steht der Schutz Ihrer Mitarbeiter vor einem unsichtbaren Risiko. Kohlendioxid ist tückisch, es ist geruchlos und sammelt sich unbemerkt am Boden Ihrer Kellerräume. Es ist absolut nachvollziehbar, dass die Unkenntnis über genaue Installationsorte oder Prüffristen Sorgen bereitet, wenn der nächste Besuch der Berufsgenossenschaft ansteht.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die gesetzlichen Anforderungen für CO2-Warnanlagen, um Ihren Betrieb rechtssicher aufzustellen und Ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Wir bringen Klarheit in das Geflecht aus DIN-Normen und DGUV-Vorgaben, damit Sie genau wissen, worauf es bei der technischen Umsetzung ankommt. Wir werfen einen detaillierten Blick auf die DIN 6653-2, erläutern die korrekte Platzierung der Sensoren nach aktuellem Stand von 2024 und geben Ihnen eine praktische Checkliste für die Installation an die Hand. So verwandeln Sie rechtliche Pflichten in eine verlässliche Sicherheitsroutine für Ihren gesamten Betrieb.
Wichtigste Erkenntnisse
- Verstehen Sie die rechtliche Grundlage der DGUV Regel 110-007 und warum eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Schankbetrieb obligatorisch ist.
- Lernen Sie die technischen Anforderungen der DIN 6653-2 kennen, insbesondere die kritischen Alarmschwellen bei 1,5 % und 3,0 % Vol. CO2.
- Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen die CO2 Warner Gastronomie Vorschrift eine Installation verlangt und wann natürliche Querlüftung als Schutzmaßnahme genügt.
- Erhalten Sie praktische Hinweise zur korrekten Sensorplatzierung über dem Boden und zur Einhaltung der herstellerabhängigen Wartungsintervalle.
- Finden Sie heraus, wie ein qualifizierter Fachbetrieb Sie bei der rechtssicheren Installation und der jährlichen Funktionsprüfung im Norden unterstützt.
Die gesetzliche Grundlage: Warum CO2-Warnanlagen in der Gastronomie Pflicht sind
Wer eine Schankanlage betreibt, trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit seines Teams und seiner Gäste. Die CO2 Warner Gastronomie Vorschrift ist dabei kein bürokratischer Selbstzweck. Sie basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung. Kernstück Ihrer rechtlichen Absicherung ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Hier muss jeder Betreiber individuell dokumentieren, ob durch austretendes Kohlendioxid eine Gefahr besteht. Ist eine ausreichende natürliche Lüftung im Keller oder Kühlhaus nicht gewährleistet, wird die Installation einer technischen Überwachung zwingend erforderlich.
DGUV Regel 110-007: Der Standard für Schankanlagen
Die DGUV Regel 110-007 (ehemals BGR 228) stellt das wichtigste Regelwerk für den sicheren Betrieb von Getränkeschankanlagen dar. In der aktualisierten Fassung vom Februar 2024 wird präzisiert, wie die Raumluftüberwachung gestaltet sein muss. Die Vorschrift unterscheidet strikt zwischen organisatorischen Maßnahmen und technischen Schutzsystemen. Wenn Sie die Vorgaben missachten, drohen bei Betriebsprüfungen nicht nur empfindliche Bußgelder. Im Falle eines Unfalls haften Betreiber persönlich, falls keine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung oder die notwendige Sicherheitstechnik vorhanden war. Eine rechtskonforme Anlage schützt Sie also vor rechtlichen Konsequenzen und sorgt für einen reibungslosen Betrieb ohne böse Überraschungen bei der nächsten Prüfung.
CO2 als unsichtbare Gefahr im Schankbetrieb
Kohlendioxid ist ein tückisches Gas, da es geruchlos, farblos und geschmacklos ist. Um die chemischen Eigenschaften von CO2 und dessen Auswirkungen auf den menschlichen Körper zu verstehen, muss man sich die physikalische Wirkweise vor Augen führen. Da CO2 etwa 1,5-mal schwerer als Luft ist, sammelt es sich zuerst am Boden. In tiefgelegenen Kellerräumen oder schlecht belüfteten Kühlzellen entstehen so regelrechte "Gasseen", die den lebensnotwendigen Sauerstoff verdrängen. Erste Symptome einer Vergiftung wie Kopfschmerzen oder Schwindel werden oft zu spät erkannt, da das Gas die Atmung nicht sofort blockiert, sondern schleichend betäubt.
Ein kurzes Rechenbeispiel verdeutlicht die Geschwindigkeit der Gefahr. Eine handelsübliche 10 kg CO2-Flasche setzt bei einem Defekt rund 5.500 Liter Gas frei. In einem typischen Kellerraum von 20 Quadratmetern Fläche und einer Höhe von 2,50 Metern (Gesamtvolumen 50.000 Liter) führt das Ausströmen einer einzigen Flasche zu einer Konzentration von über 10 Prozent. Dieser Wert ist bereits nach wenigen Atemzügen tödlich. Ohne eine Warnanlage, die den CO2 Warner Gastronomie Vorschrift entspricht, bleibt dieses Leck bis zum Betreten des Raumes völlig unbemerkt. Als Fachbetrieb für Schanktechnik wissen wir, dass nur eine präzise installierte Sensorik dieses Risiko effektiv ausschaltet.
Technische Anforderungen nach DIN 6653-2: Alarmschwellen und Sensorik
Die DIN 6653-2 ist das technische Fundament für jede Gaswarnanlage in der Getränketechnik. Sie legt fest, wie präzise die Sensorik arbeiten muss und welche Signale im Ernstfall Leben retten. Während die DGUV Regel den betrieblichen Rahmen vorgibt, definiert diese DIN-Norm die Leistungsmerkmale der Hardware. Dies korrespondiert eng mit den Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die den sicheren Umgang mit Gasen am Arbeitsplatz regeln. Eine Anlage nach diesem Standard ist für die Einhaltung der CO2 Warner Gastronomie Vorschrift unerlässlich. Sie stellt sicher, dass das System auch bei einem Stromausfall durch einen festen Anschluss oder eine Notstromversorgung betriebsbereit bleibt.
Die zwei Alarmschwellen im Detail
Ein normgerechtes Warnsystem muss zwingend zwei verschiedene Alarmstufen unterscheiden können. Jede Stufe erfordert eine spezifische Reaktion des Personals:
- Voralarm (1,5 Vol.-%): Sobald dieser Wert erreicht ist, muss die Anlage ein deutliches optisches und akustisches Signal abgeben. Das Personal ist nun angewiesen, den Bereich zu lüften und die Ursache für den Gasaustritt zu finden. Der Betrieb kann unter erhöhter Vorsicht meist fortgesetzt werden.
- Hauptalarm (3,0 Vol.-%): Bei dieser Konzentration besteht unmittelbare Lebensgefahr. Das System muss eine Evakuierung signalisieren. Der Zutritt zum Raum ist streng untersagt. Ein Betreten darf erst nach einer erfolgreichen Belüftung und Freigabe erfolgen.
Wichtig ist hierbei die Quittierung. Ein Hauptalarm darf sich nicht von selbst abschalten, wenn die Konzentration sinkt. Die Rücksetzung muss manuell durch fachkundiges Personal erfolgen, nachdem die Anlage auf Leckagen geprüft wurde. So wird verhindert, dass Mitarbeiter unvorbereitet in einen Raum zurückkehren, in dem kurz zuvor noch Lebensgefahr herrschte.
Sensorplatzierung: Wo muss der CO2-Warner hängen?
Die Wirksamkeit einer CO2 Warner Gastronomie Vorschrift hängt entscheidend von der Montagehöhe ab. Da Kohlendioxid schwerer als Luft ist, füllt es den Raum von unten nach oben. Die Sensoren müssen daher in Bodennähe montiert werden, idealerweise in einer Höhe von 30 bis 50 cm über dem Fußboden. Eine Platzierung an der Decke wäre wirkungslos, da der Alarm erst auslösen würde, wenn der gesamte Raum bereits mit Gas gefüllt ist.
Bei der Montage achten wir darauf, sogenannte Toträume zu vermeiden. Das sind Ecken oder Nischen, in denen die Luft stagniert und der Sensor nicht repräsentativ messen kann. Ebenso sind Orte mit starker Zugluft, etwa direkt neben Ventilatoren, ungeeignet, da sie das Messergebnis verfälschen können. Im harten Gastronomiealltag, besonders beim Bewegen von schweren Fässern, ist zudem ein mechanischer Schutz unverzichtbar. Ein stabiler Schutzbügel aus Metall bewahrt die empfindliche Sensorik vor Beschädigungen durch Stöße.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Sensorik richtig positioniert ist oder die Normen erfüllt, beraten wir Sie gerne zu einer fachgerechten Überprüfung Ihres Betriebs in Schleswig-Holstein.
Gefährdungsbeurteilung: Braucht jeder Betrieb eine Gaswarnanlage?
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass jeder Schankbetrieb automatisch ein technisches Überwachungsgerät installieren muss. Die CO2 Warner Gastronomie Vorschrift besagt primär, dass jeder Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss. Diese schriftliche Analyse ist das Fundament Ihrer Betriebssicherheit. In ihr dokumentieren Sie, ob die baulichen Gegebenheiten und die Lüftungsverhältnisse ausreichen, um eine gefährliche CO2-Konzentration sicher auszuschließen. Nur wenn die natürliche Lüftung nicht genügt oder bauliche Besonderheiten wie tiefliegende Kellerräume vorliegen, wird die Installation einer Gaswarnanlage zur gesetzlichen Pflicht.
Wann eine natürliche Lüftung ausreicht
Eine Befreiung von der technischen Warnanlagenpflicht ist möglich, wenn eine ausreichende natürliche Lüftung nachgewiesen wird. Die Anforderungen hierfür sind jedoch streng definiert. Die freien Lüftungsquerschnitte müssen mindestens 1 % der Bodenfläche des betreffenden Raumes ausmachen. Wichtig ist hierbei die Anordnung der Öffnungen. Um eine effektive Querlüftung zu erreichen, muss eine Öffnung in Bodennähe und eine weitere im oberen Bereich des Raumes liegen. Nur so kann das schwere CO2 am Boden abfließen, während frische Luft nachströmt.
In der Praxis zeigt sich oft, dass diese Querschnitte in alten Kellerräumen oder modernisierten, luftdichten Gebäuden kaum zu realisieren sind. Ein angekipptes Fenster reicht in der Regel nicht aus, um die CO2 Warner Gastronomie Vorschrift ohne technische Hilfe zu erfüllen. Technische Lösungen sind hier oft die sicherere Wahl, da sie unabhängig von Windstille oder Außentemperaturen zuverlässig schützen. Die Ergebnisse dieser Prüfung müssen Sie für die Berufsgenossenschaft (BGN) lückenlos dokumentieren, um bei einer Begehung rechtssicher aufgestellt zu sein.
Die Risikomatrix für Schankanlagen
Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nutzen wir eine Risikomatrix, die verschiedene Faktoren gewichtet. Das Raumvolumen im Verhältnis zur gelagerten Menge Kohlensäure ist dabei die wichtigste Kennzahl. Eine einzige 10-kg-Flasche in einem sehr kleinen, unbelüfteten Vorratsraum stellt ein deutlich höheres Risiko dar als in einer großen, offenen Lagerhalle. Besondere Vorsicht gilt bei begehbaren Kühlzellen. Da diese Räume isoliert und oft luftdicht abgeschlossen sind, kann sich austretendes Gas dort extrem schnell anreichern.
Zusätzliche Gefahrenpunkte sind Kellertreppen oder tiefer liegende Schächte, in denen sich Kohlendioxid wie in einer Wanne sammeln kann. Wir empfehlen, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen, spätestens jedoch bei jeder Änderung an der Schankanlage oder der Raumstruktur. Als Fachbetrieb unterstützen wir Sie dabei, diese Risiken objektiv einzuschätzen und die für Ihren Betrieb wirtschaftlichste und sicherste Lösung zu finden. So vermeiden Sie unnötige Investitionen und erfüllen dennoch alle gesetzlichen Auflagen für den Personenschutz.

Installation und Wartung: So bleibt Ihre Anlage rechtssicher
Die Anschaffung einer Gaswarnanlage ist nur der erste Schritt zur Erfüllung der CO2 Warner Gastronomie Vorschrift. Damit das System im Ernstfall zuverlässig auslöst und bei einer Betriebsprüfung keine Mängel festgestellt werden, kommt es auf die fachgerechte Montage und eine lückenlose Instandhaltung an. Ein technisches Gerät, das jahrelang in einem feuchten Keller ohne Prüfung hängt, bietet nur eine scheinbare Sicherheit. Wir sorgen dafür, dass Ihre Technik vom ersten Tag an präzise arbeitet und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Der Installationsprozess durch den Fachbetrieb
Bei der Montage legen wir besonderen Wert auf die Ausfallsicherheit. Eine normgerechte Anlage wird fest an das Stromnetz angeschlossen, um ein versehentliches Ausstecken zu verhindern. Wir verlegen die Meldeleitungen zwischen den Sensoren und der Zentrale so, dass sie vor mechanischen Beschädigungen und Feuchtigkeit geschützt sind. Nach der Installation führen wir einen umfassenden Testlauf der gesamten Alarmkette durch. Dabei prüfen wir nicht nur die Sensoren, sondern auch die Funktion der akustischen Hupe und der optischen Blitzleuchten. Falls Ihre Gefährdungsbeurteilung eine automatische Lüftersteuerung vorsieht, binden wir auch diese in das System ein.
Ein oft unterschätzter Punkt ist die Einweisung der Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG. Es nützt wenig, wenn eine Sirene schrillt, aber niemand im Team weiß, was zu tun ist. Wir schulen Ihr Personal direkt vor Ort. Wir erklären die Bedeutung der verschiedenen Alarmsignale und das richtige Verhalten im Notfall. Diese Unterweisung dokumentieren wir für Ihre Unterlagen, damit Sie gegenüber der Berufsgenossenschaft Ihrer Nachweispflicht nachkommen können.
Wartungsintervalle und Dokumentation
Die CO2 Warner Gastronomie Vorschrift verlangt eine regelmäßige Funktionsprüfung durch eine befähigte Person. In der Regel ist dieses Intervall jährlich einzuhalten, wobei immer die spezifischen Herstellerangaben der Anlage maßgeblich sind. Während dieser Wartung kalibrieren wir die Sensoren mit einem zertifizierten Prüfgas. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Sensorik tatsächlich bei den vorgeschriebenen Werten von 1,5 % und 3,0 % Vol. reagiert. Eine bloße Funktionsprüfung per Tastendruck reicht für die Rechtssicherheit nicht aus.
Alle Ergebnisse halten wir detailliert im Prüfbericht fest. Dazu gehören die gemessenen Ansprechzeiten, die aktuellen Sensorwerte und der Zustand der Pufferbatterien für den Notstrombetrieb. Dieser Bericht wird in das Prüfbuch Ihrer Schankanlage eingeheftet. Für viele unserer Kunden in Schleswig-Holstein hat es sich bewährt, diesen Service mit der professionellen Bierleitungsreinigung zu verknüpfen. Das spart Anfahrtskosten und stellt sicher, dass sowohl die Hygiene als auch die technische Sicherheit Ihrer Anlage stets auf dem neuesten Stand sind.
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Ihr Partner im Norden: CO2-Service und Sicherheit von GTH
Die Einhaltung der CO2 Warner Gastronomie Vorschrift ist eine technische und rechtliche Herausforderung, die im hektischen Alltag oft untergeht. Wir von GTH – Getränke Technik Honesz sehen uns nicht nur als Dienstleister, sondern als Partner an Ihrer Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen die Sorge vor Bußgeldern oder Sicherheitsmängeln abzunehmen. Als spezialisierter Fachbetrieb für Schanktechnik wissen wir genau, worauf Prüfer der Berufsgenossenschaft achten und wie wir Ihre Anlage mit minimalem Aufwand rechtssicher halten. Wir verbinden handwerkliche Präzision mit einer serviceorientierten Grundhaltung, die Ihren Betrieb langfristig absichert.
Regionale Expertise zwischen Nord- und Ostsee
Unser Einsatzgebiet erstreckt sich über ganz Schleswig-Holstein. Wir sind dort vor Ort, wo Sie uns brauchen. Ob in den großen Zentren wie Kiel, Lübeck und Flensburg oder in Regionen wie Neumünster, Rendsburg und Heide. Durch unsere lokale Verwurzelung garantieren wir Ihnen kurze Anfahrtswege und eine schnelle Reaktionszeit. Das ist besonders wichtig, wenn es um sicherheitsrelevante Technik geht. Wir kennen die spezifischen Anforderungen der lokalen Ordnungsämter in SH und wissen, welche Dokumentationen vor Ort erwartet werden.
Bei GTH steht der persönliche Kontakt im Vordergrund. Die Familie Honesz berät Sie individuell und direkt in Ihrem Betrieb. Wir schauen uns die baulichen Gegebenheiten in Ihrem Keller oder Kühlhaus genau an, bevor wir eine Empfehlung aussprechen. Diese hanseatische Direktheit schafft Vertrauen. Wir verkaufen Ihnen keine unnötigen Systeme, sondern genau die Lösung, die für Ihre CO2 Warner Gastronomie Vorschrift und die Größe Ihres Schankbetriebs notwendig ist. So erhalten Sie technische Zuverlässigkeit ohne unnötige Komplexität.
Alles aus einer Hand: Von der Reinigung bis zur CO2-Versorgung
Ein großer Vorteil für unsere Kunden ist die Bündelung unserer Leistungen. Wir integrieren die Wartung Ihrer CO2-Warnanlage nahtlos in Ihr bestehendes Wartungskonzept. Das bedeutet für Sie weniger Termine und eine bessere Übersicht. Unser Angebot umfasst:
- Fachgerechte Installation und Kalibrierung von Gaswarnsystemen nach DIN 6653-2.
- Regelmäßige Wartung und rechtssichere Dokumentation im Prüfbuch.
- Zuverlässiger Lieferservice für Kohlensäure in der gesamten Region.
- Kombination mit der Schankanlagenreinigung für maximale Hygiene und Sicherheit.
Ergänzend zur Sicherheit im Schankbereich ist für viele Gastronomen auch die zuverlässige Beschaffung anderer Energieträger ein zentrales Thema; erfahren Sie mehr über Schönbucher Brennstoffe, einen spezialisierten Fachhändler für feste und flüssige Brennstoffe.
Sollte es einmal zu einer Störung kommen, lassen wir Sie nicht im Regen stehen. Unser 24/7 Notdienst ist bei technischen Defekten an der Schankanlage oder der Warnanlage sofort zur Stelle. Wir sorgen dafür, dass Ihr Zapfbetrieb läuft und Ihre Mitarbeiter jederzeit geschützt sind. Vertrauen Sie auf einen Partner, der sein Handwerk von Grund auf versteht und Verantwortung für Ihren Erfolg übernimmt.
Möchten Sie Ihren Betrieb auf den neuesten Stand der Sicherheitstechnik bringen? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung vor Ort und lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie wir Ihre Schankanlage optimieren können.
Rechtssicherheit und Schutz für Ihren Schankbetrieb
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Gäste in Kellerräumen ist kein Thema für Kompromisse. Eine fundierte Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis, um festzustellen, ob Ihr Betrieb die CO2 Warner Gastronomie Vorschrift durch technische Maßnahmen erfüllen muss. Mit der fachgerechten Installation nach DIN 6653-2 und einer regelmäßigen, jährlichen Wartung stellen Sie sicher, dass Ihre Warnanlage im Ernstfall zuverlässig reagiert und Sie bei jeder Betriebsprüfung rechtssicher aufgestellt sind.
GTH Honesz unterstützt Sie dabei als spezialisierter Fachbetrieb für Schanktechnik in Schleswig-Holstein. Wir bieten Ihnen einen zertifizierten Service nach aktuellen DGUV-Standards und bringen unsere hanseatische Zuverlässigkeit aus über 10 Jahren Erfahrung in jedes Projekt ein. Ob in Kiel, Lübeck oder Flensburg; wir sorgen dafür, dass Ihre Technik reibungslos funktioniert, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Gäste konzentrieren können.
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Häufig gestellte Fragen zur CO2-Sicherheit
Ist ein CO2-Warner in der Gastronomie Pflicht?
Eine pauschale Pflicht für alle Betriebe existiert nicht, jedoch ist eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Schankbetrieb zwingend vorgeschrieben. Ergibt diese Analyse, dass eine gefährliche CO2-Konzentration nicht durch natürliche Lüftung ausgeschlossen werden kann, wird die Installation zur Pflicht. Die CO2 Warner Gastronomie Vorschrift basiert hierbei auf der DGUV Regel 110-007. Besonders in Kellerräumen ohne Querlüftung oder in begehbaren Kühlzellen ist ein technisches Warnsystem meist die einzige rechtssichere Lösung für den Personenschutz.
Wo muss der Sensor einer CO2-Warnanlage montiert werden?
Der Sensor muss zwingend in Bodennähe montiert werden, idealerweise in einer Höhe von 30 bis 50 cm über dem Fußboden. Da Kohlendioxid schwerer als Luft ist, füllt es den Raum von unten nach oben. Eine Deckenmontage würde erst alarmieren, wenn der Raum bereits lebensgefährlich geflutet ist. Wichtig ist zudem eine Platzierung an Stellen ohne starke Zugluft und außerhalb von Toträumen, damit die Raumluft repräsentativ gemessen werden kann.
Wie oft muss eine CO2-Warnanlage in der Gastronomie gewartet werden?
Die Wartung erfolgt in der Regel jährlich, wobei stets die spezifischen Angaben des Herstellers in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Im Rahmen dieser Prüfung kalibriert ein Fachmann die Sensoren mit einem zertifizierten Prüfgas, um die korrekten Alarmschwellen sicherzustellen. Eine einfache Funktionsprüfung per Knopfdruck reicht nicht aus. Die Ergebnisse müssen lückenlos im Prüfbuch dokumentiert werden, um bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft die Betriebssicherheit nachweisen zu können.
Was ist der Unterschied zwischen einem CO-Warner und einem CO2-Warner?
Die beiden Gase erfordern völlig unterschiedliche Detektionsmethoden. Während ein CO-Warner Kohlenmonoxid aus unvollständigen Verbrennungsprozessen misst, erkennt ein CO2-Warner austretendes Kohlendioxid aus der Schankanlage. Da CO fast so schwer wie Luft ist, hängen diese Melder meist höher. CO2 sammelt sich hingegen am Boden. Die Sensoren sind technisch nicht austauschbar, weshalb für die Schanktechnik zwingend ein System nach DIN 6653-2 verwendet werden muss, um die CO2 Warner Gastronomie Vorschrift zu erfüllen.
Was muss ich tun, wenn der CO2-Hauptalarm ausgelöst wird?
Bei einem Hauptalarm ab 3,0 Vol.-% besteht unmittelbare Lebensgefahr, weshalb Sie den Raum sofort verlassen und für andere sperren müssen. Betreten Sie den Gefahrenbereich unter keinen Umständen, auch nicht für kurze Zeit. Verständigen Sie umgehend einen Fachbetrieb für Schanktechnik, um die Leckage zu orten und zu beheben. Erst wenn die Konzentration durch Belüftung wieder im sicheren Bereich liegt und die Anlage fachkundig quittiert wurde, darf der Raum wieder freigegeben werden.
Reicht eine einfache Lüftung im Getränkekeller aus?
Eine einfache Lüftung durch ein gekipptes Fenster genügt fast nie. Damit die natürliche Lüftung als Schutzmaßnahme anerkannt wird, müssen die freien Querschnitte mindestens 1 % der Bodenfläche betragen. Zudem ist eine Querlüftung erforderlich, bei der eine Öffnung in Bodennähe und eine zweite im oberen Raumbereich liegt. In den meisten modernen oder tiefgelegenen Kellerräumen ist dies baulich nicht umsetzbar, weshalb die Installation eines Warnsystems oft die wirtschaftlichere und sicherere Lösung darstellt.
Wer darf eine CO2-Warnanlage installieren und prüfen?
Die Installation und die jährliche Prüfung müssen durch eine befähigte Person durchgeführt werden, die über die notwendige Fachkunde im Bereich der Getränkeschanktechnik verfügt. Als spezialisierter Fachbetrieb übernimmt GTH diese Aufgaben rechtssicher für Sie. Wir stellen sicher, dass die Anlage den Normen entspricht und die Dokumentation für die Behörden lückenlos ist. Eigenmächtige Installationen ohne entsprechende Zertifizierung können im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes und zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
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